Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandmitglieder gemeinschaftlich, wobei einer von beiden der Schatzmeister sein muss.