Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassenwart.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Rechtsgeschäfte in einem Wert von über 500,00 EUR können im Einzelfall mit bindender Wirkung für den Verein nur vorgenommen werden, wenn die Erlaubnis der Mitgliederversammlung eingeholt wurde.