| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Die Vertretungsmacht durch einen Vorsitzenden des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.500,00 EUR oder Dauerschuldverhältnissen ein einstimmiger Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist. |