| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt alleine, ansonsten wird der Verein durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |