Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu 4 Mitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Beisitzer.
Der Verein wird vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.