Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Bei Geschäften, die einen Wert von 255,64 EUR übersteigen ist die Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.