Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen Sie der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.