Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.