Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Fußballobmann, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich den den Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.