Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2. Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch einen der Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.