Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250,00 EUR darf jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied allein vornehmen, sofern ein entsprechender Vorstandsbeschluss und Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.