Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, gemeinsam vertreten.