| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, der zugleich Schriftführer ist, und dem Schatzmeister.
Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinsam. |