| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, im übrigen vertreten der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende den Verein gemeinschaftlich. |