Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem/r Vorsitzenden/in, einem/r stellvertretenden Vorsitzenden/in, einem/r Schriftführer/in, einem/r Schatzmeister/in, einem/r stellvertretenden Schatzmeister/in und einem/r Vereinswart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.