Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Direktor der Akademie. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder zum vertretungsberechtigten Vorstand im Sinne des Gesetzes bestimmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.