| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, dem Generalsekretär, dem Schriftführer sowie dem Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird insoweit beschränkt, als Rechtshandlungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als ingesamt 5.000,00 DM verpflichten, nur durch Urkunden, die mindestens von drei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind, vorgenommen werden können. |