Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den Geschäftsführer jeweils allein vertreten oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.