| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister/Schriftführer.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit einzuholen. |