Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Pfarrer oder einem von ihm bestimmten Vertreter, einem Vertreter des Kirchenvorstandes, einem Vertreter des Pfarrpastoralrates und drei von der Mitgliederversammlung gewählten Vertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgllieder gemeinsam vertreten.