Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, dem oder der Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Kassenführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen eines der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2000,00 EUR die vorherige Zustimmung des Erweiterten Vorstandes erforderlich ist.