| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, Vorstandsmitglieder für die Schweiz und Österreich und bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein vertreten oder durch jeweils zwei andere Vorstandsmitglieder. |