| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, den vier Beisitzern und den zwei Revisoren.
Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident, vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. |