Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den Schriftführer zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.