| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) und dem Kassenführer.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |