| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schrift- und Kassenführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. |