Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.