| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Kassenprüfer und dem Pressereferenten (zugleich Schriftführer).
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. |