Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Jugendwart, dem Futterwart und dem Schriftwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.