| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils allein in außergerichtlichen Angelegenheiten. Bei gerichtlichen Angelegenheiten vertreten beide gemeinsam. |