Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden. Bei Bedarf kann ein weiteres Vorstandsmitglied (Kassenwartin) in den Vorstand gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.