Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 5.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.