| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Zuchtwart.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Je zwei von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten den Verein gemeinsam. |