Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten für das Protokoll und dem Vizepräsidenten für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.