| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den 1. stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister und 2. stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftwart gemeinsam. |