Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Immediate Past Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten (Präsident elect.), dem 2. Vizepräsidenten (Vice-Präsident), dem Sekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.