VR 1408 AG Lübeck · aktuell
Strukturierte Informationen
Rettet die Passat e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
X1721R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 1408 HL
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Lübeck
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2016-10-12
Abrufuhrzeit
03:37:18
Abrufdatum
2024-12-17
Letzte Eintragung
2016-11-24
Anzahl Eintragungen
7
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2016-10-12
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
1980-03-14
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2016-10-12
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung).
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Investitionsmaßnahmen der Spendenmittel von über 30.000,00 EURO die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Status Rechtstraeger › Code
001