| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem Schriftführer, dem technischen Leiter und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei von ihnen gemeinsam. |