Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassenleiter und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein oder durch den Geschäftsführer in Gemeinschaft mit dem Kassenleiter oder dem Beisitzer.