Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass innerhalb eines jeden Geschäftsquartals (Kalenderjahr) Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 500,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.