Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 5.000,- EUR ist jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt, für Rechtsgeschäfte mit Beträgen über 5.000,- EUR vertreten je zwei von ihnen den Verein gemeinsam.