Der Vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem 1. Kassenwart.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.