Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je einen von ihnen.
Urkunden, die den Verein verpflichten, bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden.