Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden oder durch den Kassenwart zusammen mit dem Schriftführer.