Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei von ihnen, und zwar der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister oder der stellvertretende Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem Schatzmeister.