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▾ Instanzdaten Auswahl instanzbehoerde › … › Code X1721R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext VR 1054 HL
Verfahrensgegenstand › Gegenstand Handelsregister Amtsgericht Lübeck
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung › Code 287
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Organisation Bezeichnung › Bezeichnung aktuell Plattdütsche Volksgill to Lübeck e.V.
Kurzbezeichnung Plattdütsche Volksgill to Lübeck e.V.
Angaben Zur Rechtsform › … › Code e.V.
▸ Registereintragung Auswahl registerbehoerde › … › Code X1721R
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung › Code 288
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Organisation Bezeichnung › Bezeichnung aktuell Amtsgericht Lübeck
Kurzbezeichnung Amtsgericht Lübeck
▸ Telekommunikation Telekommunikationsart › Code 007
Telekommunikationszusatz › Code 001
▸ Telekommunikation Telekommunikationsart › Code 002
Telekommunikationszusatz › Code 001
▸ Telekommunikation Telekommunikationsart › Code 001
Telekommunikationszusatz › Code 001
Verbindung verwaltung@ag-luebeck.landsh.de
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung › Code 274
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Natuerliche Person Geburt › Geburtsdatum 1941-12-27
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung › Code 274
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Natuerliche Person Geburt › Geburtsdatum 1942-03-19
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung › Code 274
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Natuerliche Person Geburt › Geburtsdatum 1940-06-21
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer 1
Letzte Eintragung 2010-06-16
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum 1924-01-04
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Gillnmeister, dem Gillnschriewer und dem Kassenvaagt.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung).
Status Rechtstraeger › Code 001