Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den 1. stellvertretenden Vorsitzenden oder den 2. stellvertretenden Vorsitzenden.