Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 DM/ 500,00 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.