Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.