Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Erbwerb, zum Verkauf und zur Belastung von Grundstücken und zu allen Verfügungen über Grundstücke ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 50.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.